EBIN Berichtslegung und Monitoring

Diese Seite bietet Ihnen einen kompakten Überblick zur Berichtslegung im Förderprogramm "Emissionsfreie Busse und Infrastruktur" (EBIN). Im Downloadbereich finden Sie zusätzliche Unterlagen, Formulare, sowie den Link zur Aufzeichnung des Webinars zu diesem Thema.

Berichte – Sie dienen der Beschreibung und Dokumentation der Projektaktivitäten sowie der Eingabe der Kosten und Nachweise (z.B.: Bestätigung Strom/H2 aus erneuerbaren Energieträgern), und sind während der Projektlaufzeit jedenfalls 1x pro Jahr zu legen. Weiter sind Berichte die Grundlage für die technische und wirtschaftliche Prüfung durch die FFG sowie die anschließende Auszahlung der Förderung. Im Zuge der Prüfung von Zwischen- und Endberichten können Sie aufgefordert werden, Belegstichproben zu übermitteln.

Monitoring - Mit der Inbetriebnahme der Fahrzeuge oder der Infrastruktur beginnt die 5-jährige Betriebs- und Behaltepflicht. Bereits während der Projektlaufzeit werden die Monitoring-Daten, im Zuge der Berichtslegung, erfasst und nach Projektende über 5 Jahre in den Monitoringberichten weiter geführt.

Die Berichtslegung sowie die Zwischen- und Endabrechnung erfolgen ausschließlich über den FFG eCall.

Die Eckpunkte in aller Kürze:

  • Die Verantwortung für die Berichtslegung obliegt der Konsortialführung
  • Die Anzahl der Zwischenberichte ist im Fördervertrag festgelegt
  • 1x pro Jahr ist jedenfalls ein Zwischenbericht zu legen
  • Ein außerordentlicher Zwischenbericht kann gelegt werden, wenn bereits 30% der förderbaren Kosten angefallen sind
  • Die Berechnung der Förderrate bemisst sich an den tatsächlich entstandenen Kosten
  • Die Auszahlung der Förderraten erfolgt nach positiver Berichtsprüfung durch die FFG
  • 10% der Förderung werden bis zur positiven Prüfung des Endberichts einbehalten
  • Bei Nichterfüllung der Projektziele kann die Förderung eingestellt werden oder Rückforderungen entstehen

Zusätzlich zu den im eCall einzugebenden Daten sind weitere Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsnachweise, Kaufverträge etc.) bei der Vor-Ort- Prüfungen bereitzustellen und von den Förderungsnehmer:innen 10 Jahre lang aufzubewahren.
Die FFG kann die Projektergebnisse und die Abrechnungen während der Laufzeit und/oder nach Abgabe des Endberichts vor Ort prüfen. Sie erhalten dazu rechtzeitig eine Verständigung mit einer Liste aller für die Prüfung erforderlichen Unterlagen.

Weitere Informationen siehe jeweils gültiger Ausschreibungsleitfaden, "Leitfaden Berichtslegung und Monitoring" sowie Unterlagen des Webinars vom 23.11.2022.

Kontakt

Mag. (FH) Nicole LUGSCHEIDER
Mag. (FH) Nicole LUGSCHEIDER
T 0043577555033
DI Alexandra KUHN
DI Alexandra KUHN
T 0043577555039
DI Sonja SCHAFFLER-GLÖSSL
DI Sonja SCHAFFLER-GLÖSSL
T 0043577555093

M 004366478243525

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